In Frauenkopf liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 15,84 €/m² — -5,1 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +6,8 %.
Median Frauenkopf
15,84 €/m²
-5,1 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+6,8 %
Ø +1,7 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Frauenkopf
14,83 € · 2022
14,42 € · 2023
16,45 € · 2024
17,55 € · 2025
15,84 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Frauenkopf (€/m²): von 14,83 €/m² (2022) auf 15,84 €/m² (2026) — +6,8 % über 4 Jahre, Ø +1,7 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Frauenkopf ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Stuttgart
Die Mietpreisbremsegilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Frauenkopf?
Bei 15,84 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Frauenkopf bei etwa 950 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Frauenkopf entwickelt?
Zwischen 2022 (14,83 €/m²) und 2026 (15,84 €/m²) ist die Miete in Frauenkopf um +6,8 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +1,7 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Frauenkopf?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Frauenkopf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 15,84 €/m² also bis 17,42 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Frauenkopf?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.