In Mönchfeld liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 13,54 €/m² — -18,9 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +12,6 %.
Median Mönchfeld
13,54 €/m²
-18,9 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+12,6 %
Ø +3,2 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Mönchfeld
12,02 € · 2022
12,09 € · 2023
12,17 € · 2024
14,43 € · 2025
13,54 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Mönchfeld (€/m²): von 12,02 €/m² (2022) auf 13,54 €/m² (2026) — +12,6 % über 4 Jahre, Ø +3,2 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Mönchfeld ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Stuttgart
Die Mietpreisbremsegilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Mönchfeld?
Bei 13,54 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Mönchfeld bei etwa 812 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Mönchfeld entwickelt?
Zwischen 2022 (12,02 €/m²) und 2026 (13,54 €/m²) ist die Miete in Mönchfeld um +12,6 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +3,2 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Mönchfeld?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Mönchfeld höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 13,54 €/m² also bis 14,89 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Mönchfeld?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.