In Sommerrain liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 16,58 €/m² — -0,7 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +17,1 %.
Median Sommerrain
16,58 €/m²
-0,7 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+17,1 %
Ø +4,3 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Sommerrain
14,16 € · 2022
14,31 € · 2023
14,60 € · 2024
15,70 € · 2025
16,58 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Sommerrain (€/m²): von 14,16 €/m² (2022) auf 16,58 €/m² (2026) — +17,1 % über 4 Jahre, Ø +4,3 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Sommerrain ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Stuttgart
Die Mietpreisbremsegilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Sommerrain?
Bei 16,58 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Sommerrain bei etwa 995 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Sommerrain entwickelt?
Zwischen 2022 (14,16 €/m²) und 2026 (16,58 €/m²) ist die Miete in Sommerrain um +17,1 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +4,3 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Sommerrain?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Sommerrain höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 16,58 €/m² also bis 18,24 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Sommerrain?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.