In Oberwartha liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 8,55 €/m² — -17,8 % gegenüber dem Dresdener Stadt-Median (10,40 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +6,7 %.
Median Oberwartha
8,55 €/m²
-17,8 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2025
+6,7 %
Ø +2,2 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,33–28,37 €
stadtweit
4-Jahres-Trend Oberwartha
8,01 € · 2022
10,20 € · 2023
10,27 € · 2024
8,55 € · 2025
Mietpreis-Entwicklung Oberwartha (€/m²): von 8,01 €/m² (2022) auf 8,55 €/m² (2025) — +6,7 % über 3 Jahre, Ø +2,2 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Dresden — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Oberwartha ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Dresden
Die Mietpreisbremsegilt in Dresden seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Oberwartha?
Bei 8,55 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Oberwartha bei etwa 513 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Oberwartha entwickelt?
Zwischen 2022 (8,01 €/m²) und 2025 (8,55 €/m²) ist die Miete in Oberwartha um +6,7 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +2,2 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Oberwartha?
Ja. Dresden ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2022 (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Oberwartha höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 8,55 €/m² also bis 9,41 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Oberwartha?
Die Werte stammen aus dem Dresdener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 4-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.