Mietspiegel Büßleben (Erfurt) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Büßleben liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 8,96 €/m² — -14,8 % gegenüber dem Erfurter Stadt-Median (10,52 €/m²).

Median Büßleben
8,96 €/m²
-14,8 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
5,99–28,26 €
stadtweit

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 359,43
35 – 4510,09
45 – 5010,01
50 – 6010,17
60 – 7510,11
75 – 8510,88
85 – 10011,62

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer9,87
2-Zimmer10,35
3-Zimmer10,80
4-Zimmer10,99

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Büßleben
Daberstedt10,81+20,6 %
Dittelstedt10,72+19,6 %
Linderbach10,37+15,7 %
Niedernissa10,34+15,4 %
Windischholzhausen9,83+9,7 %

Büßleben im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Erfurt — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Büßleben ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Erfurt

Die Mietpreisbremse gilt in Erfurt seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Büßleben?
Bei 8,96 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Büßleben bei etwa 538 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Büßleben?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Herrenberg (6,78 €/m², -24,3 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Büßleben?
Ja. Erfurt ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Büßleben höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 8,96 €/m² also bis 9,86 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Büßleben?
Die Werte stammen aus dem Erfurter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.