In Johannesvorstadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 10,46 €/m² — -0,6 % gegenüber dem Erfurter Stadt-Median (10,52 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +24,4 %.
Median Johannesvorstadt
10,46 €/m²
-0,6 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+24,4 %
Ø +6,1 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
5,99–28,26 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Johannesvorstadt
8,41 € · 2022
8,53 € · 2023
9,39 € · 2024
9,79 € · 2025
10,46 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Johannesvorstadt (€/m²): von 8,41 €/m² (2022) auf 10,46 €/m² (2026) — +24,4 % über 4 Jahre, Ø +6,1 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Erfurt — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Johannesvorstadt ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Erfurt
Die Mietpreisbremsegilt in Erfurt seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Johannesvorstadt?
Bei 10,46 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Johannesvorstadt bei etwa 628 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Johannesvorstadt entwickelt?
Zwischen 2022 (8,41 €/m²) und 2026 (10,46 €/m²) ist die Miete in Johannesvorstadt um +24,4 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +6,1 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Johannesvorstadt?
Ja. Erfurt ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Johannesvorstadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 10,46 €/m² also bis 11,51 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Johannesvorstadt?
Die Werte stammen aus dem Erfurter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.