In Stotternheim liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 8,74 €/m² — -16,9 % gegenüber dem Erfurter Stadt-Median (10,52 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +11,9 %.
Median Stotternheim
8,74 €/m²
-16,9 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2025
+11,9 %
Ø +4,0 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
5,99–28,26 €
stadtweit
4-Jahres-Trend Stotternheim
7,81 € · 2022
8,05 € · 2023
8,41 € · 2024
8,74 € · 2025
Mietpreis-Entwicklung Stotternheim (€/m²): von 7,81 €/m² (2022) auf 8,74 €/m² (2025) — +11,9 % über 3 Jahre, Ø +4,0 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Erfurt — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Stotternheim ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Erfurt
Die Mietpreisbremsegilt in Erfurt seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Stotternheim?
Bei 8,74 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Stotternheim bei etwa 524 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Stotternheim entwickelt?
Zwischen 2022 (7,81 €/m²) und 2025 (8,74 €/m²) ist die Miete in Stotternheim um +11,9 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +4,0 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Stotternheim?
Ja. Erfurt ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Stotternheim höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 8,74 €/m² also bis 9,61 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Stotternheim?
Die Werte stammen aus dem Erfurter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 4-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.