In Überruhr-Holthausen liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 10,82 €/m² — +11,3 % gegenüber dem Essener Stadt-Median (9,72 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +35,9 %.
Median Überruhr-Holthausen
10,82 €/m²
+11,3 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+35,9 %
Ø +9,0 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,39–29,58 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Überruhr-Holthausen
7,96 € · 2022
8,15 € · 2023
9,19 € · 2024
9,34 € · 2025
10,82 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Überruhr-Holthausen (€/m²): von 7,96 €/m² (2022) auf 10,82 €/m² (2026) — +35,9 % über 4 Jahre, Ø +9,0 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Essen — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Überruhr-Holthausen ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Essen
Die Mietpreisbremsegilt in Essen (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Überruhr-Holthausen?
Bei 10,82 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Überruhr-Holthausen bei etwa 649 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Überruhr-Holthausen entwickelt?
Zwischen 2022 (7,96 €/m²) und 2026 (10,82 €/m²) ist die Miete in Überruhr-Holthausen um +35,9 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +9,0 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Überruhr-Holthausen?
Ja. Essen ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Überruhr-Holthausen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 10,82 €/m² also bis 11,90 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Überruhr-Holthausen?
Die Werte stammen aus dem Essener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.