In Seelhorst liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 14,87 €/m² — +24,7 % gegenüber dem Hannoverer Stadt-Median (11,92 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +40,2 %.
Median Seelhorst
14,87 €/m²
+24,7 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+40,2 %
Ø +10,0 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
8,01–29,92 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Seelhorst
10,61 € · 2022
10,32 € · 2023
11,02 € · 2024
11,90 € · 2025
14,87 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Seelhorst (€/m²): von 10,61 €/m² (2022) auf 14,87 €/m² (2026) — +40,2 % über 4 Jahre, Ø +10,0 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Hannover — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Seelhorst ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Hannover
Die Mietpreisbremsegilt in Hannover (Niedersächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Seelhorst?
Bei 14,87 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Seelhorst bei etwa 892 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Seelhorst entwickelt?
Zwischen 2022 (10,61 €/m²) und 2026 (14,87 €/m²) ist die Miete in Seelhorst um +40,2 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +10,0 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Seelhorst?
Ja. Hannover ist Mietpreisbremse-Gebiet (Niedersächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Seelhorst höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 14,87 €/m² also bis 16,36 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Seelhorst?
Die Werte stammen aus dem Hannoverer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.