Mietspiegel Nordstadt (Karlsruhe) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Nordstadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 15,07 €/m² — +71,8 % gegenüber dem Karlsruheer Stadt-Median (8,77 €/m²).

Median Nordstadt
15,07 €/m²
+71,8 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
6,45–11,20 €
stadtweit

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Nordstadt
Innenstadt-Ost15,03-0,3 %
Südstadt14,20-5,8 %
Weststadt13,93-7,6 %
Nordweststadt13,76-8,7 %
Südweststadt13,73-8,9 %

Nordstadt im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Karlsruhe — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Nordstadt ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Karlsruhe

Die Mietpreisbremse gilt in Karlsruhe (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Nordstadt?
Bei 15,07 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Nordstadt bei etwa 904 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Nordstadt?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Innenstadt-Ost (15,03 €/m², -0,3 %), Südstadt (14,20 €/m², -5,8 %), Weststadt (13,93 €/m², -7,6 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Nordstadt?
Ja. Karlsruhe ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Nordstadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 15,07 €/m² also bis 16,58 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Nordstadt?
Die Werte stammen aus dem Karlsruheer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.