In Immendorf liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 10,96 €/m² — +2,0 % gegenüber dem Koblenzer Stadt-Median (10,74 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +5,2 %.
Median Immendorf
10,96 €/m²
+2,0 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2025
+5,2 %
Ø +1,7 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,92–29,40 €
stadtweit
4-Jahres-Trend Immendorf
10,42 € · 2022
10,46 € · 2023
9,83 € · 2024
10,96 € · 2025
Mietpreis-Entwicklung Immendorf (€/m²): von 10,42 €/m² (2022) auf 10,96 €/m² (2025) — +5,2 % über 3 Jahre, Ø +1,7 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Koblenz — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Immendorf ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Koblenz
Die Mietpreisbremsegilt in Koblenz (Rheinland-Pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Immendorf?
Bei 10,96 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Immendorf bei etwa 658 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Immendorf entwickelt?
Zwischen 2022 (10,42 €/m²) und 2025 (10,96 €/m²) ist die Miete in Immendorf um +5,2 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +1,7 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Immendorf?
Ja. Koblenz ist Mietpreisbremse-Gebiet (Rheinland-Pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Immendorf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 10,96 €/m² also bis 12,06 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Immendorf?
Die Werte stammen aus dem Koblenzer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 4-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.