In Neuendorf liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 10,83 €/m² — +0,8 % gegenüber dem Koblenzer Stadt-Median (10,74 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +17,5 %.
Median Neuendorf
10,83 €/m²
+0,8 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+17,5 %
Ø +4,4 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,92–29,40 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Neuendorf
9,22 € · 2022
9,27 € · 2023
8,96 € · 2024
10,24 € · 2025
10,83 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Neuendorf (€/m²): von 9,22 €/m² (2022) auf 10,83 €/m² (2026) — +17,5 % über 4 Jahre, Ø +4,4 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Koblenz — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Neuendorf ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Koblenz
Die Mietpreisbremsegilt in Koblenz (Rheinland-Pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Neuendorf?
Bei 10,83 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Neuendorf bei etwa 650 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Neuendorf entwickelt?
Zwischen 2022 (9,22 €/m²) und 2026 (10,83 €/m²) ist die Miete in Neuendorf um +17,5 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +4,4 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Neuendorf?
Ja. Koblenz ist Mietpreisbremse-Gebiet (Rheinland-Pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Neuendorf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 10,83 €/m² also bis 11,91 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Neuendorf?
Die Werte stammen aus dem Koblenzer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.