In Almenhof liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 13,09 €/m² — +1,2 % gegenüber dem Mannheimer Stadt-Median (12,93 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +21,0 %.
Median Almenhof
13,09 €/m²
+1,2 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+21,0 %
Ø +5,2 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,34–17,30 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Almenhof
10,82 € · 2022
11,49 € · 2023
12,77 € · 2024
12,71 € · 2025
13,09 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Almenhof (€/m²): von 10,82 €/m² (2022) auf 13,09 €/m² (2026) — +21,0 % über 4 Jahre, Ø +5,2 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Mannheim — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Almenhof ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Mannheim
Die Mietpreisbremsegilt in Mannheim (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Almenhof?
Bei 13,09 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Almenhof bei etwa 785 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Almenhof entwickelt?
Zwischen 2022 (10,82 €/m²) und 2026 (13,09 €/m²) ist die Miete in Almenhof um +21,0 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +5,2 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Almenhof?
Ja. Mannheim ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Almenhof höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 13,09 €/m² also bis 14,40 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Almenhof?
Die Werte stammen aus dem Mannheimer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.