In Oststadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 14,73 €/m² — +13,9 % gegenüber dem Mannheimer Stadt-Median (12,93 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +21,6 %.
Median Oststadt
14,73 €/m²
+13,9 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+21,6 %
Ø +5,4 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,34–17,30 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Oststadt
12,11 € · 2022
12,40 € · 2023
13,00 € · 2024
13,03 € · 2025
14,73 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Oststadt (€/m²): von 12,11 €/m² (2022) auf 14,73 €/m² (2026) — +21,6 % über 4 Jahre, Ø +5,4 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Mannheim — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Oststadt ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Mannheim
Die Mietpreisbremsegilt in Mannheim (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Oststadt?
Bei 14,73 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Oststadt bei etwa 884 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Oststadt entwickelt?
Zwischen 2022 (12,11 €/m²) und 2026 (14,73 €/m²) ist die Miete in Oststadt um +21,6 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +5,4 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Oststadt?
Ja. Mannheim ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Oststadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 14,73 €/m² also bis 16,20 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Oststadt?
Die Werte stammen aus dem Mannheimer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.