In Neuostheim liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 14,91 €/m² — +15,3 % gegenüber dem Mannheimer Stadt-Median (12,93 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +32,2 %.
Median Neuostheim
14,91 €/m²
+15,3 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+32,2 %
Ø +8,0 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,34–17,30 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Neuostheim
11,28 € · 2022
12,02 € · 2023
11,95 € · 2024
12,79 € · 2025
14,91 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Neuostheim (€/m²): von 11,28 €/m² (2022) auf 14,91 €/m² (2026) — +32,2 % über 4 Jahre, Ø +8,0 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Mannheim — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Neuostheim ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Mannheim
Die Mietpreisbremsegilt in Mannheim (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Neuostheim?
Bei 14,91 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Neuostheim bei etwa 895 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Neuostheim entwickelt?
Zwischen 2022 (11,28 €/m²) und 2026 (14,91 €/m²) ist die Miete in Neuostheim um +32,2 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +8,0 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Neuostheim?
Ja. Mannheim ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Neuostheim höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 14,91 €/m² also bis 16,40 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Neuostheim?
Die Werte stammen aus dem Mannheimer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.