In Neckarstadt-West liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 13,56 €/m² — +4,9 % gegenüber dem Mannheimer Stadt-Median (12,93 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +25,3 %.
Median Neckarstadt-West
13,56 €/m²
+4,9 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+25,3 %
Ø +6,3 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,34–17,30 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Neckarstadt-West
10,82 € · 2022
11,13 € · 2023
12,02 € · 2024
12,49 € · 2025
13,56 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Neckarstadt-West (€/m²): von 10,82 €/m² (2022) auf 13,56 €/m² (2026) — +25,3 % über 4 Jahre, Ø +6,3 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Mannheim — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Neckarstadt-West ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Mannheim
Die Mietpreisbremsegilt in Mannheim (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Neckarstadt-West?
Bei 13,56 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Neckarstadt-West bei etwa 814 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Neckarstadt-West entwickelt?
Zwischen 2022 (10,82 €/m²) und 2026 (13,56 €/m²) ist die Miete in Neckarstadt-West um +25,3 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +6,3 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Neckarstadt-West?
Ja. Mannheim ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Neckarstadt-West höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 13,56 €/m² also bis 14,92 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Neckarstadt-West?
Die Werte stammen aus dem Mannheimer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.