In Sandhofen-Nord liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 11,21 €/m² — -13,3 % gegenüber dem Mannheimer Stadt-Median (12,93 €/m²). Über die letzten Jahre sank der Wert um +1,6 %.
Median Sandhofen-Nord
11,21 €/m²
-13,3 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2025
-1,6 %
Ø -0,5 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,34–17,30 €
stadtweit
3-Jahres-Trend Sandhofen-Nord
11,39 € · 2022
11,82 € · 2024
11,21 € · 2025
Mietpreis-Entwicklung Sandhofen-Nord (€/m²): von 11,39 €/m² (2022) auf 11,21 €/m² (2025) — -1,6 % über 2 Jahre, Ø -0,5 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Mannheim — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Sandhofen-Nord ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Mannheim
Die Mietpreisbremsegilt in Mannheim (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Sandhofen-Nord?
Bei 11,21 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Sandhofen-Nord bei etwa 673 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Sandhofen-Nord entwickelt?
Zwischen 2022 (11,39 €/m²) und 2025 (11,21 €/m²) ist die Miete in Sandhofen-Nord um -1,6 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von -0,5 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Sandhofen-Nord?
Ja. Mannheim ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Sandhofen-Nord höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 11,21 €/m² also bis 12,33 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Sandhofen-Nord?
Die Werte stammen aus dem Mannheimer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 3-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.