Mietspiegel Toitenwinkel (Rostock) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Toitenwinkel liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 8,25 €/m² — +29,9 % gegenüber dem Rostocker Stadt-Median (6,35 €/m²).
Median Toitenwinkel
8,25 €/m²
+29,9 % vs. Stadt-Median
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
—
stadtweit
Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen
| Stadtteil | €/m² | vs. Toitenwinkel |
|---|---|---|
| Gehlsdorf | 12,27 € | +48,7 % |
| Stadtmitte | 12,26 € | +48,6 % |
| Brinckmansdorf | 12,02 € | +45,7 % |
| Kröpeliner Tor Vorstadt | 11,94 € | +44,7 % |
| Schmarl | 7,84 € | -5,0 % |
Toitenwinkel im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Rostock — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Toitenwinkel ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Rostock
Die Mietpreisbremse gilt in Rostock (MV-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Toitenwinkel?
Bei 8,25 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Toitenwinkel bei etwa 495 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Toitenwinkel?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Schmarl (7,84 €/m², -5,0 %), Dierkow Neu (6,82 €/m², -17,3 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Toitenwinkel?
Ja. Rostock ist Mietpreisbremse-Gebiet (MV-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Toitenwinkel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 8,25 €/m² also bis 9,08 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Toitenwinkel?
Die Werte stammen aus dem Rostocker qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.