In Altenburg liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 14,03 €/m² — -16,0 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +2,8 %.
Median Altenburg
14,03 €/m²
-16,0 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2025
+2,8 %
Ø +0,9 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit
4-Jahres-Trend Altenburg
13,65 € · 2022
12,60 € · 2023
12,59 € · 2024
14,03 € · 2025
Mietpreis-Entwicklung Altenburg (€/m²): von 13,65 €/m² (2022) auf 14,03 €/m² (2025) — +2,8 % über 3 Jahre, Ø +0,9 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Altenburg ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Stuttgart
Die Mietpreisbremsegilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Altenburg?
Bei 14,03 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Altenburg bei etwa 842 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Altenburg entwickelt?
Zwischen 2022 (13,65 €/m²) und 2025 (14,03 €/m²) ist die Miete in Altenburg um +2,8 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +0,9 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Altenburg?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Altenburg höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 14,03 €/m² also bis 15,43 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Altenburg?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 4-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.