In Hoffeld liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 16,79 €/m² — +0,5 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +23,6 %.
Median Hoffeld
16,79 €/m²
+0,5 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+23,6 %
Ø +5,9 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Hoffeld
13,58 € · 2022
14,47 € · 2023
15,09 € · 2024
15,66 € · 2025
16,79 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Hoffeld (€/m²): von 13,58 €/m² (2022) auf 16,79 €/m² (2026) — +23,6 % über 4 Jahre, Ø +5,9 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Hoffeld ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Stuttgart
Die Mietpreisbremsegilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Hoffeld?
Bei 16,79 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Hoffeld bei etwa 1007 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Hoffeld entwickelt?
Zwischen 2022 (13,58 €/m²) und 2026 (16,79 €/m²) ist die Miete in Hoffeld um +23,6 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +5,9 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Hoffeld?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Hoffeld höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 16,79 €/m² also bis 18,47 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Hoffeld?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.