In Österfeld liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 17,42 €/m² — +4,3 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +22,5 %.
Median Österfeld
17,42 €/m²
+4,3 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2025
+22,5 %
Ø +7,5 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit
4-Jahres-Trend Österfeld
14,22 € · 2022
13,83 € · 2023
14,55 € · 2024
17,42 € · 2025
Mietpreis-Entwicklung Österfeld (€/m²): von 14,22 €/m² (2022) auf 17,42 €/m² (2025) — +22,5 % über 3 Jahre, Ø +7,5 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Österfeld ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Stuttgart
Die Mietpreisbremsegilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Österfeld?
Bei 17,42 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Österfeld bei etwa 1045 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Österfeld entwickelt?
Zwischen 2022 (14,22 €/m²) und 2025 (17,42 €/m²) ist die Miete in Österfeld um +22,5 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +7,5 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Österfeld?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Österfeld höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 17,42 €/m² also bis 19,16 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Österfeld?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 4-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.