Mietspiegel Tränke (Stuttgart) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Tränke liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,94 €/m² — -22,5 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²).

Median Tränke
12,94 €/m²
-22,5 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 3521,26
35 – 4517,35
45 – 5017,08
50 – 6016,60
60 – 7515,80
75 – 8515,25
85 – 10015,67

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer19,82
2-Zimmer16,87
3-Zimmer15,56
4-Zimmer15,67

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Tränke
Degerloch20,58+59,0 %
Haigst18,72+44,7 %
Hoffeld16,79+29,8 %
Sonnenberg16,79+29,8 %
Sternhäule16,23+25,4 %

Tränke im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Tränke ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Stuttgart

Die Mietpreisbremse gilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Tränke?
Bei 12,94 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Tränke bei etwa 776 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Gilt die Mietpreisbremse in Tränke?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Tränke höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,94 €/m² also bis 14,23 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Tränke?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.