In Delkenheim liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 14,43 €/m² — +3,7 % gegenüber dem Wiesbadener Stadt-Median (13,91 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +40,8 %.
Median Delkenheim
14,43 €/m²
+3,7 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+40,8 %
Ø +10,2 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
8,06–18,28 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Delkenheim
10,25 € · 2022
10,76 € · 2023
12,10 € · 2024
12,07 € · 2025
14,43 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Delkenheim (€/m²): von 10,25 €/m² (2022) auf 14,43 €/m² (2026) — +40,8 % über 4 Jahre, Ø +10,2 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Wiesbaden — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Delkenheim ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Wiesbaden
Die Mietpreisbremsegilt in Wiesbaden (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Delkenheim?
Bei 14,43 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Delkenheim bei etwa 866 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Delkenheim entwickelt?
Zwischen 2022 (10,25 €/m²) und 2026 (14,43 €/m²) ist die Miete in Delkenheim um +40,8 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +10,2 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Delkenheim?
Ja. Wiesbaden ist Mietpreisbremse-Gebiet (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Delkenheim höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 14,43 €/m² also bis 15,87 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Delkenheim?
Die Werte stammen aus dem Wiesbadener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.