GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Gebäudeenergiegesetz · Rechtliche Grundlage: GEG (BGBl. 2020 I S. 1728)number: 111 slug: geg title: GEG (Gebäudeenergiegesetz) aliases:
- Gebäudeenergiegesetz cluster: gebaeude shortDef: "Seit 01.11.2020 zentrales deutsches Gesetz zur Energieeffizienz von Gebäuden — vereint EnEV, EnEG und EEWärmeG. Wichtigste Neuerung 2024: 65-%-Erneuerbare-Pflicht für Heizungen." legalAnchor: "GEG (BGBl. 2020 I S. 1728)" related:
- energieausweis
- effizienzhaus
- waermepumpe
- beg-foerderung
- kommunale-waermeplanung updated: "2026-05-22"
Das GEG ist seit dem 01.11.2020 das zentrale deutsche Gesetz zur Energieeffizienz von Gebäuden — es vereint die früheren Gesetze EnEV, EnEG und EEWärmeG. Es regelt Mindeststandards für Neubau, Sanierung, Heizung und Energieausweis. Die wichtigste Änderung 2024: die 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen.
Rechtsgrundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG), mehrfach novelliert. Die wesentliche Verschärfung folgte mit dem Wärmeplanungsgesetz und der Heizungsreform 2024 ("Heizungsgesetz").
Kernregelungen des GEG
| Bereich | Anforderung | |---|---| | Neubau (Wohngebäude) | Effizienzhaus-Standard mindestens GEG 100, ab 2025 EH 55 | | Sanierung Bestand | bei wesentlichen Eingriffen mindestens EH 115 | | Heizung — Neuanlagen ab 2024 | 65 % Erneuerbare (Wärmepumpe, Pellet, etc.) | | Heizung — Bestand | Öl-/Gas-Heizungen ab 30 J. alt zu erneuern (Ausnahmen) | | Energieausweis | Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung | | Sommerlicher Wärmeschutz | bei Neubau und größeren Sanierungen Pflicht | | Erneuerbare-Energien-Anteil | bei Sanierung anteilig erforderlich |
Die 65-%-Pflicht (Heizungsgesetz 2024)
- Gilt seit 01.01.2024 für Neubauten in Neubaugebieten
- Im Bestand und Bestandsbaulücken: abhängig von kommunaler Wärmeplanung — spätestens 30.06.2028 (Großstädte) bzw. 30.06.2026 (Großstädte über 100.000 EW; Anpassung in Bearbeitung)
- Bestandsheizung defekt: Reparatur erlaubt, Übergangsfrist von 5 Jahren bei Totalschaden
- Härtefall-Klausel: wirtschaftliche Unzumutbarkeit, Alter über 80 Jahre
- Beratungspflicht vor Heizungstausch
GEG-konforme Heizungs-Optionen
| Heizungs-Typ | Erneuerbare-Anteil | |---|---| | Wärmepumpe | 100 % (Strom anteilig erneuerbar) | | Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas) | ≥ 65 % je nach Auslegung | | Solarthermie + andere | Anteilig anrechenbar | | Pellets-/Holzheizung | 100 % erneuerbar | | Fernwärme aus erneuerbarer Quelle | nach Anteil der Wärmenetz-Energiequelle | | Wasserstoff-Ready-Gasheizung | 0 % — nur als Übergang erlaubt | | Reine Gas-/Ölheizung | nicht zulässig (im Geltungsbereich) |
Die kommunale Wärmeplanung ist der entscheidende Faktor für den Geltungsbeginn der 65-%-Pflicht im Bestand. Jede Kommune muss bis 2026 bzw. 2028 einen Plan vorlegen — der bestimmt, ob ein Gebiet als Wärmenetz-Gebiet, Wasserstoff-Vorranggebiet oder Wärmepumpen-Gebiet ausgewiesen wird. Die kommunale Festlegung kann die Heizungs-Auswahl wesentlich einschränken.
Bei Erwerb eines Gebäudes muss der neue Eigentümer innerhalb 2 Jahren ggf. Sanierungspflichten erfüllen (oberste Geschossdecke dämmen, alte Heizungen tauschen). Bei Selbstnutzung gibt es Ausnahmen für lange selbstgenutzte Immobilien — bei Vermietung greift die Pflicht voll. Vor Kauf den GEG-Status des Gebäudes prüfen.