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Cluster 8 · Gebäude & Zustand

GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Seit 01.11.2020 zentrales deutsches Gesetz zur Energieeffizienz von Gebäuden — vereint EnEV, EnEG und EEWärmeG. Wichtigste Neuerung 2024: 65-%-Erneuerbare-Pflicht für Heizungen.

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GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Auch: Gebäudeenergiegesetz · Rechtliche Grundlage: GEG (BGBl. 2020 I S. 1728)

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  • kommunale-waermeplanung updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Das GEG ist seit dem 01.11.2020 das zentrale deutsche Gesetz zur Energieeffizienz von Gebäuden — es vereint die früheren Gesetze EnEV, EnEG und EEWärmeG. Es regelt Mindeststandards für Neubau, Sanierung, Heizung und Energieausweis. Die wichtigste Änderung 2024: die 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen.

Rechtsgrundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG), mehrfach novelliert. Die wesentliche Verschärfung folgte mit dem Wärmeplanungsgesetz und der Heizungsreform 2024 ("Heizungsgesetz").

Kernregelungen des GEG

BereichAnforderung
Neubau (Wohngebäude)Effizienzhaus-Standard mindestens GEG 100, ab 2025 EH 55
Sanierung Bestandbei wesentlichen Eingriffen mindestens EH 115
Heizung — Neuanlagen ab 202465 % Erneuerbare (Wärmepumpe, Pellet, etc.)
Heizung — BestandÖl-/Gas-Heizungen ab 30 J. alt zu erneuern (Ausnahmen)
EnergieausweisPflicht bei Verkauf und Neuvermietung
Sommerlicher Wärmeschutzbei Neubau und größeren Sanierungen Pflicht
Erneuerbare-Energien-Anteilbei Sanierung anteilig erforderlich

Die 65-%-Pflicht (Heizungsgesetz 2024)

  • Gilt seit 01.01.2024 für Neubauten in Neubaugebieten
  • Im Bestand und Bestandsbaulücken: abhängig von kommunaler Wärmeplanung — spätestens 30.06.2028 (Großstädte) bzw. 30.06.2026 (Großstädte über 100.000 EW; Anpassung in Bearbeitung)
  • Bestandsheizung defekt: Reparatur erlaubt, Übergangsfrist von 5 Jahren bei Totalschaden
  • Härtefall-Klausel: wirtschaftliche Unzumutbarkeit, Alter über 80 Jahre
  • Beratungspflicht vor Heizungstausch

GEG-konforme Heizungs-Optionen

Heizungs-TypErneuerbare-Anteil
Wärmepumpe100 % (Strom anteilig erneuerbar)
Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas)≥ 65 % je nach Auslegung
Solarthermie + andereAnteilig anrechenbar
Pellets-/Holzheizung100 % erneuerbar
Fernwärme aus erneuerbarer Quellenach Anteil der Wärmenetz-Energiequelle
Wasserstoff-Ready-Gasheizung0 % — nur als Übergang erlaubt
Reine Gas-/Ölheizungnicht zulässig (im Geltungsbereich)
Faktencheck:

Die kommunale Wärmeplanung ist der entscheidende Faktor für den Geltungsbeginn der 65-%-Pflicht im Bestand. Jede Kommune muss bis 2026 bzw. 2028 einen Plan vorlegen — der bestimmt, ob ein Gebiet als Wärmenetz-Gebiet, Wasserstoff-Vorranggebiet oder Wärmepumpen-Gebiet ausgewiesen wird. Die kommunale Festlegung kann die Heizungs-Auswahl wesentlich einschränken.

Stolperfalle Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel:

Bei Erwerb eines Gebäudes muss der neue Eigentümer innerhalb 2 Jahren ggf. Sanierungspflichten erfüllen (oberste Geschossdecke dämmen, alte Heizungen tauschen). Bei Selbstnutzung gibt es Ausnahmen für lange selbstgenutzte Immobilien — bei Vermietung greift die Pflicht voll. Vor Kauf den GEG-Status des Gebäudes prüfen.

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