HomeGlossarGebäude & Zustand
Cluster 8 · Gebäude & Zustand

Energieausweis

Bewertet energetische Qualität auf Skala A+ bis H. Pflichtdokument bei Verkauf und Neuvermietung — Bußgeld bis 15.000 € bei Verstoß. 10 Jahre gültig.

112

Energieausweis

Auch: Energiepass EnEV-Ausweis · Rechtliche Grundlage: §§ 79 ff. GEG

number: 112 slug: energieausweis title: Energieausweis aliases:

  • Energiepass
  • EnEV-Ausweis cluster: gebaeude shortDef: "Bewertet energetische Qualität auf Skala A+ bis H. Pflichtdokument bei Verkauf und Neuvermietung — Bußgeld bis 15.000 € bei Verstoß. 10 Jahre gültig." legalAnchor: "§§ 79 ff. GEG" related:
  • geg
  • effizienzhaus
  • verbrauchsausweis
  • bedarfsausweis
  • endenergie updated: "2026-05-22"

Kurz erklärt

Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes auf einer Skala von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht). Er ist Pflichtdokument bei Verkauf und Neuvermietung — Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet. Er ist 10 Jahre gültig.

Geregelt in §§ 79 ff. GEG. Zwei Varianten: Verbrauchsausweis (basierend auf tatsächlichem Verbrauch der letzten 3 Jahre) und Bedarfsausweis (berechneter Bedarf aus Bauphysik).

Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis

VerbrauchsausweisBedarfsausweis
BasisHeizkostenabrechnungen 3 J.technische Berechnung
Aussagekraftvom Mieterverhalten abhängigobjektiv, vom Gebäude
Kosten50 – 100 €300 – 500 €
Pflicht fürWohngebäude > 5 WE, Bj. ab 1978kleinere/ältere Wohngebäude
Verwendet beiMehrfamilienhäuser im BestandEinfamilienhäuser, Neubau, Sanierung

Energieausweis-Klassen 2026

KlasseEndenergie kWh/m²aBewertung
A+< 30Passivhaus-Standard
A30 – 50KfW EH 40 – EH 55
B50 – 75KfW EH 70
C75 – 100Standardneubau ab ca. 2002
D100 – 130Wärmeschutz-VO 1995
E130 – 160Bestand 1980er Jahre
F160 – 200Altbau 1960er/70er
G200 – 250unsanierter Altbau
H> 250schlechter Sanierungszustand
Energieausweis-Skala A+ bis H · Endenergiebedarf kWh/m²a
Effizienzklassen-SkalaA+< 30A30–50B50–75C75–100D100–130E130–160F160–200G200–250H> 250Beispiel-ETWBj 2010 · ~80 kWh/m²a · CTypischer AltbauBj 1970 · ~180 kWh/m²a · F← effizientineffizient →

Wann ist welcher Ausweis Pflicht?

  • Verkaufsangebot: Energieausweis muss zum Besichtigungstermin vorgelegt werden
  • Vermietungsangebot: ebenfalls zur Besichtigung
  • Immobilienanzeige (Online, Inserat): Kennwerte (Endenergie, Energieträger, Klasse) müssen im Inserat stehen
  • Nicht Pflicht: bei kleinen Gebäuden < 50 m² Nutzfläche, Baudenkmälern und unmodernisierten Altbauten
Faktencheck:

Studien zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen Energieklasse und Verkaufspreis: Klasse A/B-Wohnungen erzielen 5–15 % höhere Quadratmeterpreise als Klasse F/G-Wohnungen vergleichbarer Lage. Bei steigenden Energiepreisen seit 2022 verstärkt sich dieser Effekt — der Energieausweis ist heute ein echter Preistreiber.

Stolperfalle Bußgeld bei fehlendem Ausweis:

Wer das Inserat ohne die GEG-Pflichtkennwerte veröffentlicht oder bei Besichtigung keinen gültigen Ausweis vorlegt, riskiert Bußgelder bis 15.000 €. Auch abgelaufene Ausweise (10 Jahre) sind nicht gültig. Bei Verkauf den Status prüfen, bei Bedarf rechtzeitig erneuern (Verbrauchsausweis ~75 €, Bedarfsausweis ~400 €).

Wende Energieausweis direkt auf deine Immobilie an
ImmocalQ rechnet Brutto- und Nettorendite, Mietpreisbremse-Check und 30-Jahres-Prognose in unter 5 Minuten.
3 Tage kostenlos testen