Mietspiegel Berliner Platz (Erfurt) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Berliner Platz liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 6,74 €/m² — -35,9 % gegenüber dem Erfurter Stadt-Median (10,52 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +12,5 %.
Median Berliner Platz
6,74 €/m²
-35,9 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+12,5 %
Ø +3,1 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
5,99–28,26 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Berliner Platz
5,99 € · 2022
6,29 € · 2023
6,15 € · 2024
6,16 € · 2025
6,74 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Berliner Platz (€/m²): von 5,99 €/m² (2022) auf 6,74 €/m² (2026) — +12,5 % über 4 Jahre, Ø +3,1 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Erfurt — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Berliner Platz ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Erfurt
Die Mietpreisbremsegilt in Erfurt seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Berliner Platz?
Bei 6,74 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Berliner Platz bei etwa 404 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Berliner Platz entwickelt?
Zwischen 2022 (5,99 €/m²) und 2026 (6,74 €/m²) ist die Miete in Berliner Platz um +12,5 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +3,1 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Berliner Platz?
Ja. Erfurt ist Mietpreisbremse-Gebiet seit 2024 (Thüringer Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Berliner Platz höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 6,74 €/m² also bis 7,41 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Berliner Platz?
Die Werte stammen aus dem Erfurter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.