Mietspiegel Flughafen (Frankfurt am Main) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Flughafen liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 36,73 €/m² — +104,9 % gegenüber dem Frankfurt am Mainer Stadt-Median (17,93 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +15,5 %.
Median Flughafen
36,73 €/m²
+104,9 % vs. Stadt-Median
Trend 2023–2024
+15,5 %
Ø +15,5 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,86–31,81 €
stadtweit
2-Jahres-Trend Flughafen
31,81 € · 2023
36,73 € · 2024
Mietpreis-Entwicklung Flughafen (€/m²): von 31,81 €/m² (2023) auf 36,73 €/m² (2024) — +15,5 % über 1 Jahre, Ø +15,5 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Frankfurt am Main — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Flughafen ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Frankfurt am Main
Die Mietpreisbremsegilt in Frankfurt am Main (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Flughafen?
Bei 36,73 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Flughafen bei etwa 2204 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Flughafen entwickelt?
Zwischen 2023 (31,81 €/m²) und 2024 (36,73 €/m²) ist die Miete in Flughafen um +15,5 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +15,5 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Flughafen?
Ja. Frankfurt am Main ist Mietpreisbremse-Gebiet (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Flughafen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 36,73 €/m² also bis 40,40 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Flughafen?
Die Werte stammen aus dem Frankfurt am Mainer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 2-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.