Mietspiegel Hausen (Frankfurt am Main) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Hausen liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 18,30 €/m² — +2,1 % gegenüber dem Frankfurt am Mainer Stadt-Median (17,93 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +32,5 %.
Median Hausen
18,30 €/m²
+2,1 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+32,5 %
Ø +8,1 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,86–31,81 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Hausen
13,81 € · 2022
14,19 € · 2023
14,58 € · 2024
15,97 € · 2025
18,30 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Hausen (€/m²): von 13,81 €/m² (2022) auf 18,30 €/m² (2026) — +32,5 % über 4 Jahre, Ø +8,1 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Frankfurt am Main — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Hausen ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Frankfurt am Main
Die Mietpreisbremsegilt in Frankfurt am Main (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Hausen?
Bei 18,30 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Hausen bei etwa 1098 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Hausen entwickelt?
Zwischen 2022 (13,81 €/m²) und 2026 (18,30 €/m²) ist die Miete in Hausen um +32,5 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +8,1 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Hausen?
Ja. Frankfurt am Main ist Mietpreisbremse-Gebiet (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Hausen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 18,30 €/m² also bis 20,13 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Hausen?
Die Werte stammen aus dem Frankfurt am Mainer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.