Mietspiegel Seckbach (Frankfurt am Main) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Seckbach liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 13,70 €/m² — -23,6 % gegenüber dem Frankfurt am Mainer Stadt-Median (17,93 €/m²). Über die letzten Jahre sank der Wert um +1,2 %.
Median Seckbach
13,70 €/m²
-23,6 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
-1,2 %
Ø -0,3 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,86–31,81 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Seckbach
13,86 € · 2022
14,36 € · 2023
14,39 € · 2024
16,18 € · 2025
13,70 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Seckbach (€/m²): von 13,86 €/m² (2022) auf 13,70 €/m² (2026) — -1,2 % über 4 Jahre, Ø -0,3 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Frankfurt am Main — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Seckbach ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Frankfurt am Main
Die Mietpreisbremsegilt in Frankfurt am Main (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Seckbach?
Bei 13,70 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Seckbach bei etwa 822 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Seckbach entwickelt?
Zwischen 2022 (13,86 €/m²) und 2026 (13,70 €/m²) ist die Miete in Seckbach um -1,2 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von -0,3 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Seckbach?
Ja. Frankfurt am Main ist Mietpreisbremse-Gebiet (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Seckbach höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 13,70 €/m² also bis 15,07 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Seckbach?
Die Werte stammen aus dem Frankfurt am Mainer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.