Mietspiegel Bornheim (Frankfurt am Main) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Bornheim liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 20,17 €/m² — +12,5 % gegenüber dem Frankfurt am Mainer Stadt-Median (17,93 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +22,5 %.
Median Bornheim
20,17 €/m²
+12,5 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+22,5 %
Ø +5,6 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,86–31,81 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Bornheim
16,47 € · 2022
16,86 € · 2023
16,92 € · 2024
19,20 € · 2025
20,17 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Bornheim (€/m²): von 16,47 €/m² (2022) auf 20,17 €/m² (2026) — +22,5 % über 4 Jahre, Ø +5,6 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Frankfurt am Main — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Bornheim ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Frankfurt am Main
Die Mietpreisbremsegilt in Frankfurt am Main (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Bornheim?
Bei 20,17 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Bornheim bei etwa 1210 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Bornheim entwickelt?
Zwischen 2022 (16,47 €/m²) und 2026 (20,17 €/m²) ist die Miete in Bornheim um +22,5 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +5,6 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Bornheim?
Ja. Frankfurt am Main ist Mietpreisbremse-Gebiet (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Bornheim höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 20,17 €/m² also bis 22,19 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Bornheim?
Die Werte stammen aus dem Frankfurt am Mainer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.