In Marienwerder liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,02 €/m² — +0,8 % gegenüber dem Hannoverer Stadt-Median (11,92 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +33,3 %.
Median Marienwerder
12,02 €/m²
+0,8 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+33,3 %
Ø +8,3 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
8,01–29,92 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Marienwerder
9,02 € · 2022
9,32 € · 2023
10,66 € · 2024
11,05 € · 2025
12,02 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Marienwerder (€/m²): von 9,02 €/m² (2022) auf 12,02 €/m² (2026) — +33,3 % über 4 Jahre, Ø +8,3 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Hannover — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Marienwerder ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Hannover
Die Mietpreisbremsegilt in Hannover (Niedersächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Marienwerder?
Bei 12,02 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Marienwerder bei etwa 721 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Marienwerder entwickelt?
Zwischen 2022 (9,02 €/m²) und 2026 (12,02 €/m²) ist die Miete in Marienwerder um +33,3 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +8,3 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Marienwerder?
Ja. Hannover ist Mietpreisbremse-Gebiet (Niedersächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Marienwerder höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,02 €/m² also bis 13,22 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Marienwerder?
Die Werte stammen aus dem Hannoverer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.