Mietspiegel Oststadt (Karlsruhe) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Oststadt liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 13,66 €/m² — +55,8 % gegenüber dem Karlsruheer Stadt-Median (8,77 €/m²).

Median Oststadt
13,66 €/m²
+55,8 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
6,45–11,20 €
stadtweit

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Oststadt
Nordstadt15,07+10,3 %
Innenstadt-Ost15,03+10,0 %
Südstadt14,20+4,0 %
Weststadt13,93+2,0 %
Südweststadt13,73+0,5 %

Oststadt im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Karlsruhe — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Oststadt ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Karlsruhe

Die Mietpreisbremse gilt in Karlsruhe (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Oststadt?
Bei 13,66 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Oststadt bei etwa 820 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Oststadt?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Innenstadt-West (13,56 €/m², -0,7 %), Rintheim (13,18 €/m², -3,5 %), Waldstadt (12,80 €/m², -6,3 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Oststadt?
Ja. Karlsruhe ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Oststadt höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 13,66 €/m² also bis 15,03 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Oststadt?
Die Werte stammen aus dem Karlsruheer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.