Mietspiegel Palmbach (Karlsruhe) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Palmbach liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 10,86 €/m² — +23,8 % gegenüber dem Karlsruheer Stadt-Median (8,77 €/m²).
Median Palmbach
10,86 €/m²
+23,8 % vs. Stadt-Median
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
6,45–11,20 €
stadtweit
Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen
| Stadtteil | €/m² | vs. Palmbach |
|---|---|---|
| Südstadt | 14,20 € | +30,8 % |
| Südweststadt | 13,73 € | +26,4 % |
| Oststadt | 13,66 € | +25,8 % |
| Beiertheim-Bulach | 13,64 € | +25,6 % |
| Rintheim | 13,18 € | +21,4 % |
Palmbach im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Karlsruhe — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Palmbach ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Karlsruhe
Die Mietpreisbremse gilt in Karlsruhe (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Palmbach?
Bei 10,86 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Palmbach bei etwa 652 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Palmbach?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Grünwettersbach (10,64 €/m², -2,0 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Palmbach?
Ja. Karlsruhe ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Palmbach höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 10,86 €/m² also bis 11,95 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Palmbach?
Die Werte stammen aus dem Karlsruheer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.