Mietspiegel Rüppurr (Karlsruhe) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Rüppurr liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 11,42 €/m² — +30,2 % gegenüber dem Karlsruheer Stadt-Median (8,77 €/m²).
Median Rüppurr
11,42 €/m²
+30,2 % vs. Stadt-Median
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
6,45–11,20 €
stadtweit
Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen
| Stadtteil | €/m² | vs. Rüppurr |
|---|---|---|
| Innenstadt-Ost | 15,03 € | +31,6 % |
| Südstadt | 14,20 € | +24,3 % |
| Weststadt | 13,93 € | +22,0 % |
| Südweststadt | 13,73 € | +20,2 % |
| Beiertheim-Bulach | 13,64 € | +19,4 % |
Rüppurr im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Karlsruhe — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Rüppurr ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Karlsruhe
Die Mietpreisbremse gilt in Karlsruhe (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Rüppurr?
Bei 11,42 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Rüppurr bei etwa 685 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Rüppurr?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Grünwettersbach (10,64 €/m², -6,8 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Rüppurr?
Ja. Karlsruhe ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Rüppurr höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 11,42 €/m² also bis 12,56 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Rüppurr?
Die Werte stammen aus dem Karlsruheer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.