Mietspiegel Weiherfeld-Dammerstock (Karlsruhe) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Weiherfeld-Dammerstock liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,44 €/m² — +41,8 % gegenüber dem Karlsruheer Stadt-Median (8,77 €/m²).

Median Weiherfeld-Dammerstock
12,44 €/m²
+41,8 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
6,45–11,20 €
stadtweit

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Weiherfeld-Dammerstock
Innenstadt-Ost15,03+20,8 %
Südstadt14,20+14,1 %
Weststadt13,93+12,0 %
Südweststadt13,73+10,4 %
Beiertheim-Bulach13,64+9,6 %

Weiherfeld-Dammerstock im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Karlsruhe — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Weiherfeld-Dammerstock ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Karlsruhe

Die Mietpreisbremse gilt in Karlsruhe (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Weiherfeld-Dammerstock?
Bei 12,44 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Weiherfeld-Dammerstock bei etwa 746 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Weiherfeld-Dammerstock?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Rüppurr (11,42 €/m², -8,2 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Weiherfeld-Dammerstock?
Ja. Karlsruhe ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Weiherfeld-Dammerstock höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,44 €/m² also bis 13,68 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Weiherfeld-Dammerstock?
Die Werte stammen aus dem Karlsruheer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.