In Wallersheim liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 9,44 €/m² — -12,1 % gegenüber dem Koblenzer Stadt-Median (10,74 €/m²). Über die letzten Jahre sank der Wert um +2,8 %.
Median Wallersheim
9,44 €/m²
-12,1 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
-2,8 %
Ø -0,7 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,92–29,40 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Wallersheim
9,71 € · 2022
8,34 € · 2023
9,58 € · 2024
9,81 € · 2025
9,44 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Wallersheim (€/m²): von 9,71 €/m² (2022) auf 9,44 €/m² (2026) — -2,8 % über 4 Jahre, Ø -0,7 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Koblenz — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Wallersheim ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Koblenz
Die Mietpreisbremsegilt in Koblenz (Rheinland-Pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Wallersheim?
Bei 9,44 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Wallersheim bei etwa 566 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Wallersheim entwickelt?
Zwischen 2022 (9,71 €/m²) und 2026 (9,44 €/m²) ist die Miete in Wallersheim um -2,8 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von -0,7 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Wallersheim?
Ja. Koblenz ist Mietpreisbremse-Gebiet (Rheinland-Pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Wallersheim höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 9,44 €/m² also bis 10,38 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Wallersheim?
Die Werte stammen aus dem Koblenzer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.