In Dänischburg/Siems/Rangenberg/Wallberg liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 10,05 €/m² — -19,7 % gegenüber dem Lübecker Stadt-Median (12,51 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +7,1 %.
Dänischburg/Siems/Rangenberg/Wallberg im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Lübeck — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Dänischburg/Siems/Rangenberg/Wallberg ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Lübeck
Die Mietpreisbremsegilt in Lübeck (Schleswig-Holsteinische MieterschutzVO). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Dänischburg/Siems/Rangenberg/Wallberg?
Bei 10,05 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Dänischburg/Siems/Rangenberg/Wallberg bei etwa 603 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Dänischburg/Siems/Rangenberg/Wallberg entwickelt?
Zwischen 2022 (9,38 €/m²) und 2025 (10,05 €/m²) ist die Miete in Dänischburg/Siems/Rangenberg/Wallberg um +7,1 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +2,4 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Dänischburg/Siems/Rangenberg/Wallberg?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Herrenwyk (9,83 €/m², -2,2 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Dänischburg/Siems/Rangenberg/Wallberg?
Ja. Lübeck ist Mietpreisbremse-Gebiet (Schleswig-Holsteinische MieterschutzVO). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Dänischburg/Siems/Rangenberg/Wallberg höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 10,05 €/m² also bis 11,06 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Dänischburg/Siems/Rangenberg/Wallberg?
Die Werte stammen aus dem Lübecker qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 4-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.