In Burgtor/Stadtpark liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,48 €/m² — -0,2 % gegenüber dem Lübecker Stadt-Median (12,51 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +14,7 %.
Median Burgtor/Stadtpark
12,48 €/m²
-0,2 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+14,7 %
Ø +3,7 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
6,90–15,22 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Burgtor/Stadtpark
10,88 € · 2022
11,39 € · 2023
11,71 € · 2024
12,53 € · 2025
12,48 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Burgtor/Stadtpark (€/m²): von 10,88 €/m² (2022) auf 12,48 €/m² (2026) — +14,7 % über 4 Jahre, Ø +3,7 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Lübeck — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Burgtor/Stadtpark ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Lübeck
Die Mietpreisbremsegilt in Lübeck (Schleswig-Holsteinische MieterschutzVO). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Burgtor/Stadtpark?
Bei 12,48 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Burgtor/Stadtpark bei etwa 749 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Burgtor/Stadtpark entwickelt?
Zwischen 2022 (10,88 €/m²) und 2026 (12,48 €/m²) ist die Miete in Burgtor/Stadtpark um +14,7 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +3,7 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Burgtor/Stadtpark?
Ja. Lübeck ist Mietpreisbremse-Gebiet (Schleswig-Holsteinische MieterschutzVO). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Burgtor/Stadtpark höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,48 €/m² also bis 13,73 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Burgtor/Stadtpark?
Die Werte stammen aus dem Lübecker qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.