In Neuhermsheim liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,62 €/m² — -2,4 % gegenüber dem Mannheimer Stadt-Median (12,93 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +5,0 %.
Median Neuhermsheim
12,62 €/m²
-2,4 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+5,0 %
Ø +1,2 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,34–17,30 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Neuhermsheim
12,02 € · 2022
11,69 € · 2023
12,69 € · 2024
13,40 € · 2025
12,62 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Neuhermsheim (€/m²): von 12,02 €/m² (2022) auf 12,62 €/m² (2026) — +5,0 % über 4 Jahre, Ø +1,2 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Mannheim — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Neuhermsheim ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Mannheim
Die Mietpreisbremsegilt in Mannheim (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Neuhermsheim?
Bei 12,62 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Neuhermsheim bei etwa 757 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Neuhermsheim entwickelt?
Zwischen 2022 (12,02 €/m²) und 2026 (12,62 €/m²) ist die Miete in Neuhermsheim um +5,0 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +1,2 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Neuhermsheim?
Ja. Mannheim ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Neuhermsheim höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,62 €/m² also bis 13,88 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Neuhermsheim?
Die Werte stammen aus dem Mannheimer qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.