Mietspiegel Rheindahlen-Mitte (Mönchengladbach) — Aktuelle Mietpreise 2026
In Rheindahlen-Mitte liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 9,42 €/m² — +12,1 % gegenüber dem Mönchengladbacher Stadt-Median (8,40 €/m²).
Median Rheindahlen-Mitte
9,42 €/m²
+12,1 % vs. Stadt-Median
Trend
—
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
—
stadtweit
Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen
| Stadtteil | €/m² | vs. Rheindahlen-Mitte |
|---|---|---|
| Hockstein | 9,74 € | +3,4 % |
| Hehn | 9,25 € | -1,8 % |
| Wickrath-Mitte | 9,16 € | -2,8 % |
| Holt | 9,04 € | -4,0 % |
| Pongs | 8,98 € | -4,7 % |
Rheindahlen-Mitte im Stadt-Kontext
Mietpreis-Verteilung in Mönchengladbach — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Rheindahlen-Mitte ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Mönchengladbach
Die Mietpreisbremse gilt in Mönchengladbach (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Rheindahlen-Mitte?
Bei 9,42 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Rheindahlen-Mitte bei etwa 565 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Rheindahlen-Mitte?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Hehn (9,25 €/m², -1,8 %), Wickrath-Mitte (9,16 €/m², -2,8 %), Holt (9,04 €/m², -4,0 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Rheindahlen-Mitte?
Ja. Mönchengladbach ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Rheindahlen-Mitte höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 9,42 €/m² also bis 10,36 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Rheindahlen-Mitte?
Die Werte stammen aus dem Mönchengladbacher einfach (kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne § 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: einfach (kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne § 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.