Mietspiegel Rheindahlen-Mitte (Mönchengladbach) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Rheindahlen-Mitte liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 9,42 €/m² — +12,1 % gegenüber dem Mönchengladbacher Stadt-Median (8,40 €/m²).

Median Rheindahlen-Mitte
9,42 €/m²
+12,1 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
stadtweit

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Rheindahlen-Mitte
Hockstein9,74+3,4 %
Hehn9,25-1,8 %
Wickrath-Mitte9,16-2,8 %
Holt9,04-4,0 %
Pongs8,98-4,7 %

Rheindahlen-Mitte im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Mönchengladbach — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Rheindahlen-Mitte ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Mönchengladbach

Die Mietpreisbremse gilt in Mönchengladbach (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Rheindahlen-Mitte?
Bei 9,42 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Rheindahlen-Mitte bei etwa 565 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Rheindahlen-Mitte?
Direkte Nachbar-Stadtteile mit niedrigeren Mieten sind: Hehn (9,25 €/m², -1,8 %), Wickrath-Mitte (9,16 €/m², -2,8 %), Holt (9,04 €/m², -4,0 %).
Gilt die Mietpreisbremse in Rheindahlen-Mitte?
Ja. Mönchengladbach ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Rheindahlen-Mitte höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 9,42 €/m² also bis 10,36 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Rheindahlen-Mitte?
Die Werte stammen aus dem Mönchengladbacher einfach (kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne § 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: einfach (kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne § 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.