In Birkenäcker liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 9,76 €/m² — -41,6 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²). Über die letzten Jahre sank der Wert um +12,8 %.
Median Birkenäcker
9,76 €/m²
-41,6 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
-12,8 %
Ø -3,2 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Birkenäcker
11,19 € · 2022
14,15 € · 2023
12,10 € · 2024
13,04 € · 2025
9,76 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Birkenäcker (€/m²): von 11,19 €/m² (2022) auf 9,76 €/m² (2026) — -12,8 % über 4 Jahre, Ø -3,2 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Birkenäcker ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Stuttgart
Die Mietpreisbremsegilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Birkenäcker?
Bei 9,76 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Birkenäcker bei etwa 586 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Birkenäcker entwickelt?
Zwischen 2022 (11,19 €/m²) und 2026 (9,76 €/m²) ist die Miete in Birkenäcker um -12,8 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von -3,2 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Birkenäcker?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Birkenäcker höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 9,76 €/m² also bis 10,74 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Birkenäcker?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.