In Freiberg liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,07 €/m² — -27,7 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +10,3 %.
Median Freiberg
12,07 €/m²
-27,7 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+10,3 %
Ø +2,6 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Freiberg
10,94 € · 2022
12,86 € · 2023
12,21 € · 2024
11,96 € · 2025
12,07 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Freiberg (€/m²): von 10,94 €/m² (2022) auf 12,07 €/m² (2026) — +10,3 % über 4 Jahre, Ø +2,6 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Freiberg ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Stuttgart
Die Mietpreisbremsegilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Freiberg?
Bei 12,07 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Freiberg bei etwa 724 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Freiberg entwickelt?
Zwischen 2022 (10,94 €/m²) und 2026 (12,07 €/m²) ist die Miete in Freiberg um +10,3 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +2,6 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Freiberg?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Freiberg höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,07 €/m² also bis 13,28 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Freiberg?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.