In Hohenheim liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 17,44 €/m² — +4,4 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +43,7 %.
Median Hohenheim
17,44 €/m²
+4,4 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2024
+43,7 %
Ø +21,8 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit
3-Jahres-Trend Hohenheim
12,14 € · 2022
20,45 € · 2023
17,44 € · 2024
Mietpreis-Entwicklung Hohenheim (€/m²): von 12,14 €/m² (2022) auf 17,44 €/m² (2024) — +43,7 % über 2 Jahre, Ø +21,8 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Hohenheim ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Stuttgart
Die Mietpreisbremsegilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Hohenheim?
Bei 17,44 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Hohenheim bei etwa 1046 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Hohenheim entwickelt?
Zwischen 2022 (12,14 €/m²) und 2024 (17,44 €/m²) ist die Miete in Hohenheim um +43,7 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +21,8 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Hohenheim?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Hohenheim höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 17,44 €/m² also bis 19,18 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Hohenheim?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 3-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.