In Möhringen-Mitte liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 16,61 €/m² — -0,5 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +14,6 %.
Median Möhringen-Mitte
16,61 €/m²
-0,5 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+14,6 %
Ø +3,7 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Möhringen-Mitte
14,49 € · 2022
14,72 € · 2023
15,56 € · 2024
17,20 € · 2025
16,61 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Möhringen-Mitte (€/m²): von 14,49 €/m² (2022) auf 16,61 €/m² (2026) — +14,6 % über 4 Jahre, Ø +3,7 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Möhringen-Mitte ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Stuttgart
Die Mietpreisbremsegilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Möhringen-Mitte?
Bei 16,61 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Möhringen-Mitte bei etwa 997 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Möhringen-Mitte entwickelt?
Zwischen 2022 (14,49 €/m²) und 2026 (16,61 €/m²) ist die Miete in Möhringen-Mitte um +14,6 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +3,7 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Möhringen-Mitte?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Möhringen-Mitte höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 16,61 €/m² also bis 18,27 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Möhringen-Mitte?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.