Mietspiegel Wallgraben-Ost (Stuttgart) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Wallgraben-Ost liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,67 €/m² — -24,1 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²).

Median Wallgraben-Ost
12,67 €/m²
-24,1 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 3521,26
35 – 4517,35
45 – 5017,08
50 – 6016,60
60 – 7515,80
75 – 8515,25
85 – 10015,67

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer19,82
2-Zimmer16,87
3-Zimmer15,56
4-Zimmer15,67

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Wallgraben-Ost
Vaihingen-Mitte18,49+45,9 %
Österfeld17,42+37,5 %
Höhenrand17,09+34,9 %
Möhringen-Mitte16,61+31,1 %
Wallgraben-West15,66+23,6 %

Wallgraben-Ost im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Wallgraben-Ost ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Stuttgart

Die Mietpreisbremse gilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Wallgraben-Ost?
Bei 12,67 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Wallgraben-Ost bei etwa 760 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Gilt die Mietpreisbremse in Wallgraben-Ost?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Wallgraben-Ost höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,67 €/m² also bis 13,94 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Wallgraben-Ost?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.