Mietspiegel Weilimdorf-Nord (Stuttgart) — Aktuelle Mietpreise 2026

In Weilimdorf-Nord liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 13,35 €/m² — -20,1 % gegenüber dem Stuttgarter Stadt-Median (16,70 €/m²).

Median Weilimdorf-Nord
13,35 €/m²
-20,1 % vs. Stadt-Median
Trend
Daten unvollständig
Spanne (Stadt)
9,76–23,66 €
stadtweit

Mietspiegel nach Wohnungsgröße

Wohnfläche€/m²
20 – 3521,26
35 – 4517,35
45 – 5017,08
50 – 6016,60
60 – 7515,80
75 – 8515,25
85 – 10015,67

Nach Zimmer-Anzahl

Zimmer€/m²
1-Zimmer19,82
2-Zimmer16,87
3-Zimmer15,56
4-Zimmer15,67

Vergleich mit Nachbar-Stadtteilen

Stadtteil€/m²vs. Weilimdorf-Nord
Zuffenhausen-Am Stadtpark18,44+38,1 %
Hohe Warte17,11+28,2 %
Wolfbusch15,44+15,7 %
Giebel15,31+14,7 %
Bergheim15,28+14,5 %

Weilimdorf-Nord im Stadt-Kontext

Mietpreis-Verteilung in Stuttgart — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Weilimdorf-Nord ist in Akzent-Orange hervorgehoben.

niedrighoch

Rechtsrahmen Stuttgart

Die Mietpreisbremse gilt in Stuttgart (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Weilimdorf-Nord?
Bei 13,35 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Weilimdorf-Nord bei etwa 801 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Gilt die Mietpreisbremse in Weilimdorf-Nord?
Ja. Stuttgart ist Mietpreisbremse-Gebiet (Baden-Württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Weilimdorf-Nord höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 13,35 €/m² also bis 14,69 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Weilimdorf-Nord?
Die Werte stammen aus dem Stuttgarter qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 0-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.