In Kloppenheim liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 12,47 €/m² — -10,4 % gegenüber dem Wiesbadener Stadt-Median (13,91 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +16,4 %.
Median Kloppenheim
12,47 €/m²
-10,4 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2025
+16,4 %
Ø +5,5 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
8,06–18,28 €
stadtweit
4-Jahres-Trend Kloppenheim
10,71 € · 2022
12,43 € · 2023
10,44 € · 2024
12,47 € · 2025
Mietpreis-Entwicklung Kloppenheim (€/m²): von 10,71 €/m² (2022) auf 12,47 €/m² (2025) — +16,4 % über 3 Jahre, Ø +5,5 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Wiesbaden — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Kloppenheim ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Wiesbaden
Die Mietpreisbremsegilt in Wiesbaden (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Kloppenheim?
Bei 12,47 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Kloppenheim bei etwa 748 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Kloppenheim entwickelt?
Zwischen 2022 (10,71 €/m²) und 2025 (12,47 €/m²) ist die Miete in Kloppenheim um +16,4 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +5,5 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Kloppenheim?
Ja. Wiesbaden ist Mietpreisbremse-Gebiet (Hessische Mietenbegrenzungsverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Kloppenheim höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 12,47 €/m² also bis 13,72 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Kloppenheim?
Die Werte stammen aus dem Wiesbadener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 4-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.