In Kornelimünster/Walheim liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 9,43 €/m² — -18,2 % gegenüber dem Aachener Stadt-Median (11,53 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +10,6 %.
Median Kornelimünster/Walheim
9,43 €/m²
-18,2 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+10,6 %
Ø +2,6 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
7,81–29,72 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Kornelimünster/Walheim
8,53 € · 2022
8,60 € · 2023
8,92 € · 2024
9,62 € · 2025
9,43 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Kornelimünster/Walheim (€/m²): von 8,53 €/m² (2022) auf 9,43 €/m² (2026) — +10,6 % über 4 Jahre, Ø +2,6 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Aachen — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Kornelimünster/Walheim ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Aachen
Die Mietpreisbremsegilt in Aachen (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Kornelimünster/Walheim?
Bei 9,43 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Kornelimünster/Walheim bei etwa 566 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Kornelimünster/Walheim entwickelt?
Zwischen 2022 (8,53 €/m²) und 2026 (9,43 €/m²) ist die Miete in Kornelimünster/Walheim um +10,6 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +2,6 %.
Gilt die Mietpreisbremse in Kornelimünster/Walheim?
Ja. Aachen ist Mietpreisbremse-Gebiet (NRW-Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Kornelimünster/Walheim höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 9,43 €/m² also bis 10,37 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Kornelimünster/Walheim?
Die Werte stammen aus dem Aachener qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2024. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.