In Spickel-Herrenbach liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 14,96 €/m² — +1,1 % gegenüber dem Augsburger Stadt-Median (14,79 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +26,0 %.
Median Spickel-Herrenbach
14,96 €/m²
+1,1 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+26,0 %
Ø +6,5 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,33–18,57 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Spickel-Herrenbach
11,87 € · 2022
12,09 € · 2023
12,97 € · 2024
13,98 € · 2025
14,96 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Spickel-Herrenbach (€/m²): von 11,87 €/m² (2022) auf 14,96 €/m² (2026) — +26,0 % über 4 Jahre, Ø +6,5 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Augsburg — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Spickel-Herrenbach ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Augsburg
Die Mietpreisbremsegilt in Augsburg (Bayerische Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Spickel-Herrenbach?
Bei 14,96 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Spickel-Herrenbach bei etwa 898 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Spickel-Herrenbach entwickelt?
Zwischen 2022 (11,87 €/m²) und 2026 (14,96 €/m²) ist die Miete in Spickel-Herrenbach um +26,0 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +6,5 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Spickel-Herrenbach?
Ja. Augsburg ist Mietpreisbremse-Gebiet (Bayerische Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Spickel-Herrenbach höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 14,96 €/m² also bis 16,46 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Spickel-Herrenbach?
Die Werte stammen aus dem Augsburger qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.