In Antonsviertel liegen die durchschnittlichen Mietpreise aktuell bei 15,42 €/m² — +4,3 % gegenüber dem Augsburger Stadt-Median (14,79 €/m²). Über die letzten Jahre stieg der Wert um +25,9 %.
Median Antonsviertel
15,42 €/m²
+4,3 % vs. Stadt-Median
Trend 2022–2026
+25,9 %
Ø +6,5 % pro Jahr
Spanne (Stadt)
9,33–18,57 €
stadtweit
5-Jahres-Trend Antonsviertel
12,25 € · 2022
13,16 € · 2023
12,99 € · 2024
13,80 € · 2025
15,42 € · 2026
Mietpreis-Entwicklung Antonsviertel (€/m²): von 12,25 €/m² (2022) auf 15,42 €/m² (2026) — +25,9 % über 4 Jahre, Ø +6,5 % pro Jahr.
Mietpreis-Verteilung in Augsburg — heller Türkis = niedriger, dunkler Türkis = höher €/m². Antonsviertel ist in Akzent-Orange hervorgehoben.
niedrighoch
Rechtsrahmen Augsburg
Die Mietpreisbremsegilt in Augsburg (Bayerische Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die Kappungsgrenze liegt bei 15 % über 3 Jahre (§ 558 Abs. 3 BGB) — diese Grenze gilt in bestehenden Mietverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine 60-m²-Wohnung in Antonsviertel?
Bei 15,42 €/m² (Stadtteil-Median) liegt die Kaltmiete für eine 60-m²-Wohnung in Antonsviertel bei etwa 925 €/Monat. Tatsächliche Mieten variieren je nach Baujahr, Lage und Ausstattung — die Spanne liegt erfahrungsgemäß bei ±20 % vom Median.
Wie hat sich die Miete in Antonsviertel entwickelt?
Zwischen 2022 (12,25 €/m²) und 2026 (15,42 €/m²) ist die Miete in Antonsviertel um +25,9 % gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von +6,5 %.
Welche Nachbar-Stadtteile sind günstiger als Antonsviertel?
Ja. Augsburg ist Mietpreisbremse-Gebiet (Bayerische Mieterschutzverordnung). Bei Neuvermietungen darf die Kaltmiete in Antonsviertel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — beim aktuellen Median von 15,42 €/m² also bis 16,96 €/m².
Auf welchen Daten basiert dieser Mietspiegel für Antonsviertel?
Die Werte stammen aus dem Augsburger qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Bei Streitfragen ist dieser Mietspiegel gerichtlich anerkannte Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: qualifiziert (§ 558d BGB), Stand 2023. Offizielle Quelle. Stadtteil-Trend basiert auf 5-Jahres-Zeitreihe. Daten zuletzt aktualisiert: Mai 2026.